Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und betrifft nicht mehr nur Behörden, sondern auch viele private Unternehmen. Das Ziel: Alle digitalen Angebote, darunter Websites und Webshops, müssen barrierefrei gestaltet sein, damit sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen.
Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, riskieren Abmahnungen, Bußgelder und einen massiven Imageverlust.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt u. a. für:
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Betreiber von Online-Shops
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Banken und Finanzdienstleister
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Anbieter von E-Books
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Ticketplattformen und Reisebuchungsportale
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Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten
Kurz gesagt: Alle, deren digitale Angebote für Verbraucher bestimmt sind.
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Die Lösung: ARmedia Barrierefreiheits-Plugin
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Das Plugin ist sofort einsetzbar, mehrsprachig, bietet mehrere Darstellungsmodi (Dark Mode, Kontrast, Schriftgrößenänderung, Vorlesefunktion etc.) und ist kompatibel mit WordPress.
Nächste Schritte
1. Prüfen Sie jetzt Ihre Website kostenlos
2. Stellen Sie eine Produktanfrage
3. Machen Sie Ihre Website rechtssicher und zugänglich für alle
